EDL-G

Diese verpflichtende Energieaudit ist durch die Berichtspflichtigen Unternehmen alle vier Jahre zu wiederholen, es sei denn, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem ist implementiert. Verpflichtet sind Unternehmen, mit mehr als 250 Mitarbeitenden sowie einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro. Nachfolgend der Ablauf eines solchen Audits:

  1. Vorbereitung des Audits

    Während der ersten Phase des Audits wird der Kontakt zwischen Unternehmen und Auditor hergestellt, alle wichtigen Rahmenbedingungen festgelegt, die Ziele und Erwartungen des Audits definiert sowie Beurteilungskriterien für Energieeffizienzmaßnahmen diskutiert.

  2. Initiale Besprechung

    Während einer initialen Besprechung sollten die zu erhebenden Daten erläutert werden sowie ein Hauptverantwortlicher im Unternehmen für den Audit benannt werden.

  3. Erfassung der Daten

    Der dritte Schritt ist zugleich einer der wichtigsten, denn hier werden alle benötigten Energiedaten des Unternehmens erfasst.

  4. Besichtigung der Unternehmensgebäude

    Im Rahmen einer Gebäudebesichtigung verschafft sich der Auditor einen Eindruck über die Firmengebäude/Produktionsanlagen und versucht daraufhin, Optimierungsvorschläge zu entwickeln.

  5. Analyse der erfassten Energiedaten

    In der fünften Phase werden alle erfassten Daten auf der Verbrauchs- und Versorgerseite aufgeschlüsselt und zudem die Optimierungsvorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz bewertet. Zudem müssen die angewandten Berechnungsmethoden dokumentiert werden.

  6. Erstellung des Abschlussberichts

    In Form eines Abschlussberichts müssen mögliche Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz des Unternehmens sowie anderweitige Schlussfolgerungen des Energieaudits dokumentiert werden.

  7. Schlussbesprechung

    Im letzten Schritt kommen der Auditor sowie der Auditor- Verantwortliche des Unternehmens zusammen, um die Ergebnisse zu besprechen und den Bericht zu übergeben.