Für Immobilienbesitzer

Analyse des Ist-Zustand – iSFP – Fördermittelberatung - Energieausweise

Erwerb oder Übernahme einer Immobilie

Es gibt verschiedenste Anlässe um einen Energieberater zu beauftragen. Beispielsweise planen sie eine Immobilie zu erwerben oder möchten ein Haus aus der Familie übernehmen. Meist wurden an den Immobilien in den vergangenen Jahren bis Jahrzehnten nur die notwendigsten Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.

Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergeben sich Pflichten für den neuen Gebäudeeigentümer nach dem Erwerb. Neben der Nachrüstpflicht der Dämmung der obersten Geschossdecke kommt unter Umständen der Austausch der Heizungsanlage hinzu. Um das Gebäude zukunftssicher, möglichst kostengünstig und gesetzeskonform energetisch zu sanieren wird bei einem Vor-Ort-Termin der energetische Zustand der thermischen Hülle (Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke) und die Anlagentechnik dokumentiert. Anschließend wird ein Bericht über den Ist-Zustand und mögliche energetische Sanierungen mit einer Kostenschätzung angefertigt. Mit einem solchen Bericht fällt bei neu zu erwerbenden Immobilien die Entscheidung leichter, da Kosten für die energetische Sanierung im Vorfeld besser abgeschätzt werden können. Auch bei zu übernehmenden Immobilien (ererbte Immobilien) fällt die Entscheidung leichter, das Gebäude zu sanieren oder besser zu verkaufen.

Um sich hier einen umfassenden und unabhängigen Überblick zu verschaffen hilft Ihnen die Energiekonzepte Müller GmbH mit einer detaillierten Analyse des Ist-Zustands der Immobilie.

Der iSFP (individuelle SanierungsFahrPlan)

Der geförderte Energieberatungsbericht des BAFA (iSFP) richtet sich an alle Hauseigentümer, die sich einen umfassenden Überblick über den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes verschaffen möchten. Weiterhin werden im iSFP verschiedene energetische Sanierungsvarianten und deren Auswirkung auf den Energiebedarf vorgestellt. Meist handelt es sich um ohnehin anstehende Sanierungsmaßnahmen (das Dach soll erneuert werden, Fenster sind aus den 80ern,…) am Gebäude, die Sie sich durch die Zuschüsse des BAFA für sogenannte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle fördern lassen können.

Aktuell (Stand 8/2025) stellt das BAFA eine Förderung in Form eines Zuschusses von 15% auf energetische Sanierungen an der thermischen Hülle (Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke) zur Verfügung. Diese Förderung wird auf die anfallenden Kosten von bis zu 30.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr gewährt. Liegt ein iSFP für das zu sanierende Gebäude vor erhöht sich der Zuschuss auf 20% und die Förderfähigen Kosten auf 60.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Das bedeutet, das sich bei Investitionen von mehr als 30.000€ ein iSFP auf jeden Fall lohnt. Aber auch bei kleineren Investitionen sollte ein iSFP nicht ausgeschlossen werden. Immerhin hat er eine (aktuelle) Gültigkeit von 15Jahren. Sollten Sie also in 13 Jahren eine größere Investition am Gebäude vornehmen, sollte der iSFP weiterhin einen Förderbonus garantieren.

Der iSFP hat keine Auswirkung auf die Förderhöhe für Heizungsanlagen.

Planen Sie Ihr Gebäude auf ein sogenanntes Effizienzhausniveau zu sanieren gibt Ihnen der iSFP einen Überblick über die notwendigen energetischen Sanierungsmaßnahmen, deren Kosten und die zu erreichende Effizienzhausstufe. Je besser das erreichte Effizienzhausniveau, desto höher der Tilgungszuschuss der KfW (sollte ein Kredit der KfW in Anspruch genommen werden).

Zum Ablauf:

  1. Erstes Beratungsgespräch führen

    Das Kernstück des individuellen Sanierungsfahrplan ist das Vor-Ort-Gespräch in Ihren eigenen vier Wänden. Zusammen mit uns arbeiten Sie Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse im Hinblick auf die energetische Sanierung Ihres Eigenheims heraus. Wichtig hierbei ist, dass Baupläne Ihres Gebäudes vorliegen, aus denen Gebäudeabmaße, Fenstermaße und Etagenhöhen hervorgehen. Sollten solche Pläne nicht vorliegen muss das Gebäude vor Ort aufgemessen werden.

  2. Energetischen Ist-Zustand der Immobilie erfassen

    Die Analyse des energetischen Ist-Zustands hilft Ihnen, einen realistischen Gesamteindruck vom Effizienzniveau Ihrer Immobilie zu erlangen. Gleichzeitig erhalten Sie erste Hinweise darauf, welche Baukomponenten sanierungsbedürftig sind. Dazu nehmen wir gemeinsam Ihr Gebäude vom Dach bis in den Keller in Augenschein. Sämtliche relevanten Bauteile werden dokumentiert und für die Anschließende Berechnung dokumentiert.

  3. Sanierungsvorschläge entwickeln

    Wir erarbeiten für sie einzelne Maßnahmenpakete mit konkreten Sanierungsmaßnahmen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über die zeitliche Reihenfolge sowie die Höhe der Kosten der jeweiligen Effizienzmaßnahmen. Die im iSFP behandelten Sanierungsmaßnahmen können Sie bestimmen. Eine extra „iSFP“-Förderung von 5% des BAFA kommt jedoch nur für Maßnahmen in Frage, die im iSFP behandelt wurden.

  4. iSFP abstimmen und erstellen

    Nachdem der iSFP erstellt wurde, wird er mit Ihnen final abgestimmt. Sind alle besprochenen Maßnahmen enthalten, sind alle aufgenommen Daten plausibel? Wenn ja wird der iSFP finalisiert.

  5. Abschlussgespräch mit Vorstellung des Berichts

    Nach der detaillierten Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans setzen wir uns erneut zusammen besprechen die finalen Ergebnisse.

    Am Ende der Beratung erhalten Sie folgende Dokumente:

    1. 1. „Mein Sanierungsfahrplan“ – mit übersichtlichen Informationen zum Ist-Zustand des Gebäudes und den geplanten Sanierungsschritten
    2. 2. „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ – mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten inkl. der jeweiligen Effizienzmaßnahmen
  6. Umsetzen und sanieren

    Bevor Sie eine Maßnahme aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen wollen, stellen Sie einen Zuschussantrag bei der KfW oder beim BAFA bzw. einen Kreditantrag bei der KfW durch uns. Wir bestätigen im Rahmen der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), dass Sie die jeweilige Maßnahme entsprechend Ihres individuellen Sanierungsfahrplans umsetzen – und Sie erhalten dann nach korrekter Umsetzung der Maßnahmen automatisch einen Extrazuschuss in Höhe von 5%. Der iSFP wird vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) gefördert. Die aktuelle Förderhöhe finden Sie auf der Homepage des BAFA.

Der iSFP Der iSFP zeigt die Schritte der Sanierung und deren Einfluss auf den Energieverbrauch der Immobilie

Fördermittelberatung

Immer wieder ändern sich lokale und bundesweite Förderungen für verschiedenste energetische Sanierungsmaßnahmen. Ich stelle hier keine dar, die ich ansonsten meine Homepage wahrscheinlich monatlich aktualisieren müsste.

Die Energiekonzepte Müller GmbH ist Antragsberechtigt beim BAFA und der KfW. Privatpersonen können ohne Energieberater keinen Antrag auf Förderung bei diesen beiden Institutionen stellen.

Sprechen Sie mich an um die aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben zu klären.

Wichtig!! Bei sämtlichen Förderungen ist ein Antrag auf Förderung vor Maßnahmenbeauftragung zu stellen. Nachträglich ist das nicht möglich.

Energieausweise

Sollten Sie Ihr Gebäude verkaufen oder vermieten, benötigen Sie einen gültigen Energieausweis. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, einen Verbrauchs- und einen Bedarfsausweis. Welche Art Sie benötigen hängt im Wesentlichen vom Baujahr der Immobilie ab.

Bei Wohngebäuden, die weniger als vier Wohnungen haben, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und seither keine energetischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. Wurde der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt hat man die Wahl zwischen Bedarfs -oder Verbrauchsausweis. Um Gebäude in Bezug auf ihre energetische Qualität miteinander vergleichen zu können eignet sich nur der Bedarfsausweis. Zu dessen Erstellung werden den einzelnen Bauteilen (Außenwände, Dach, Fenster, ...) die entsprechenden U-Werte, die Wärmedurchgangskoeffizienten, zugeordnet, Flächen der Bauteile berechnet und der Wärmeenergiebedarf für das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten ermittelt.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer detaillierten Berechnung. Die Berechnung basiert auf einheitlichen, normierten Bedingungen. So ist ein energetischer Vergleich verschiedener Gebäude möglich. Das Ergebnis der Berechnung ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.

Im Ausweis werden zwei verschiedene Werte ausgewiesen: Der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf.

Der Endenergiebedarf gibt die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab und berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, Erneuerbare Energien). Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse etc.) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an.

Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors berücksichtigt.

Das Ergebnis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

Die DeutscheEnergieAgentur (dena) empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.

Thermografie

Um Schwachstellen der thermischen Hülle, beispielsweise Rollladenkästen, Gebäudeecken oder Geschossecken besser einschätzen zu können, bieten wir detaillierte Aufnahmen mit einer Wärmebild-Kamera Typ Bosch GTC 400 C von Ihrer Immobilie mit anschließendem Kurzbericht an.

Auch Heizkörper und Flächenheizungen (Fußboden- oder Wandheizungen) können auf eventuelle Schwachstellen untersucht werden.