Für Immobilienmakler

Energetische Qualität von Objekten / Beratungsbericht

Die meisten Menschen kaufen Immobilien nur ein einziges Mal in Ihrem Leben. Der Kauf will also gut überlegt sein. Um in Zeiten steigender Energiepreise dem eventuellen Käufer einen ersten Überblick über die energetische Qualität einer Immobilie an die Hand zu geben, bieten wir einen Überblick in Form eines detaillierten Berichts an. Darin enthalten sind Beurteilungen zu Sanierungserfordernissen an der thermischen Hülle (Dach, Fassade, Fenster) und der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) mit ersten Kostenschätzungen für die Maßnahmen. Weiterhin wird der zukünftige Eigentümer auf Förderprogramme für die einzelnen Maßnahmen hingewiesen.

Um einen solchen Bericht zu erstellen wird das Objekt vor dem Verkauf in Augenschein genommen und der Bericht erstellt. Dies kann mit dem Ausstellen eines Energieausweises einhergehen.

Auch stehen wir bei Immobilienbesichtigungen bereit, vor Ort dem eventuellen Kunden Fragen rund um die energetische Qualität, Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten zu beantworten.

Um dem Kunden einen echten Mehrwert an die Hand zu geben kann bereits ein iSFP (individueller SanierungFahrPlan) für das Gebäude erstellt werden. Damit erhöht sich neben der Summe der förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen auch der Förderzuschuss um 5% auf 20%.

Schulungen

Die gesetzlichen Vorgaben rund um die energetische Qualität und die Anlagentechnik von Immobilien ändern sich ständig. Wir bieten deshalb verschiedenste Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um bei folgenden Themen den Anschluss nicht zu verpassen:

  • Gebäudeenergiegesetz – Anforderungen im Bestand und nach Sanierung
  • Fördermöglichkeiten von energetischen Sanierungsmaßnahmen (BAFA, KfW,…)
  • „E-Ausweis-Tunig“ – wie optimiere ich den Energieausweis
  • Grundlagen der energetischen Bewertung von Gebäuden (U-Wert, Thermische Hülle, …)

Gerne können Ihre Themenwünsche aufgegriffen und spezielle Schulungen dazu angeboten werden.

Energieausweise

Sollten Sie ein Gebäude verkaufen oder vermieten, benötigen Sie einen gültigen Energieausweis. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, einen Verbrauchs- und einen Bedarfsausweis. Welche Art Sie benötigen hängt im Wesentlichen vom Baujahr der Immobilie ab.

Bei Wohngebäuden, die weniger als vier Wohnungen haben, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und seither keine energetischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. Wurde der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt hat man die Wahl zwischen Bedarfs -oder Verbrauchsausweis. Um Gebäude in Bezug auf ihre energetische Qualität miteinander vergleichen zu können eignet sich nur der Bedarfsausweis. Zu dessen Erstellung werden den einzelnen Bauteilen (Außenwände, Dach, Fenster, ...) die entsprechenden U-Werte, die Wärmedurchgangskoeffizienten, zugeordnet, Flächen der Bauteile berechnet und der Wärmeenergiebedarf für das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten ermittelt.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer detaillierten Berechnung. Die Berechnung basiert auf einheitlichen, normierten Bedingungen. So ist ein energetischer Vergleich verschiedener Gebäude möglich. Das Ergebnis der Berechnung ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.

Im Ausweis werden zwei verschiedene Werte ausgewiesen: Der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf.

Der Endenergiebedarf gibt die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab und berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, Erneuerbare Energien). Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse etc.) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an.

Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors berücksichtigt.

Das Ergebnis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

Die DeutscheEnergieAgentur (dena) empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.